Vertragliche Grundlagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die vertraglichen Rahmenbedingungen für Buchung, Miete und Nutzung unserer Radkoffer.
§ 1 GELTUNGSBEREICH, KUNDENKREIS UND VERTRAGSSPRACHE
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Fahrradtransportkoffern und dazugehörigem Zubehör zwischen
PackYourPedal
Inhaber: Niklas Schrewe
Zum Strandbad 23
45549 Sprockhövel
E-Mail: info@packyourpedal.com
– nachfolgend „PackYourPedal“ oder „Vermieter“ – und dem jeweiligen Kunden – nachfolgend „Mieter“.
(2) Die Angebote richten sich an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und, soweit im Einzelfall zugelassen, an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nur, wenn PackYourPedal ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Gegenüber Verbrauchern bleiben individuell getroffene Vereinbarungen stets vorrangig.
(5) Ergänzend gelten die Besonderen Miet- und Stornierungsbedingungen von PackYourPedal. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarung, Besonderer Mietvertrag bzw. Buchungsbestätigung, Besondere Miet- und Stornierungsbedingungen, diese AGB. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
§ 2 VERTRAGSSCHLUSS IM ONLINE-SHOP
(1) Die Darstellung der Mietgegenstände im Online-Shop ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
(2) Der Mieter kann die ausgewählten Leistungen in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung prüfen und berichtigen. Mit Betätigung der eindeutig zahlungspflichtig beschrifteten Bestellschaltfläche gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags ab.
(3) Der automatische Eingangshinweis bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar, sofern darin nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird. Der Vertrag kommt zustande, wenn PackYourPedal die Bestellung durch eine gesonderte Auftragsbestätigung annimmt, den Versand bestätigt oder den Mietgegenstand übergibt.
(4) PackYourPedal speichert die Vertragsdaten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Die Bestelldaten, diese AGB, die Besonderen Miet- und Stornierungsbedingungen sowie die Verbraucherinformationen werden dem Mieter in speicherbarer Form zur Verfügung gestellt. Der Mieter kann die Bedingungen zusätzlich über die Website abrufen und speichern.
(5) Der Mieter hat bei der Bestellung vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Änderungen von Lieferadresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, die für die Vertragsdurchführung erheblich sind, sind PackYourPedal unverzüglich mitzuteilen. Mehrkosten aufgrund schuldhaft unrichtiger oder verspätet berichtigter Angaben kann PackYourPedal nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
§ 3 MIETGEGENSTAND UND LIEFERUMFANG
(1) Mietgegenstand ist der in der Buchungsbestätigung bezeichnete Fahrradtransportkoffer einschließlich des dort, in der Produktbeschreibung oder im Übergabeprotokoll aufgeführten Zubehörs.
(2) Abbildungen dienen der Beschreibung. Unerhebliche, zumutbare Abweichungen in Farbe, Kennzeichnung oder Ausführung bleiben vorbehalten, sofern Eignung, Funktion und vereinbarte Beschaffenheit nicht beeinträchtigt werden.
(3) Der Mietgegenstand bleibt Eigentum von PackYourPedal. Eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung durch den Mieter ist unzulässig.
(4) Ein Bike-Check, eine Produktempfehlung oder eine Einweisung basiert auf den vom Mieter mitgeteilten bzw. hinterlegten Fahrrad- und Komponentendaten. Umbauten, Sonderteile, nachträgliche Veränderungen, abweichende Rahmengrößen und integrierte Cockpits können die Kompatibilität beeinflussen. Der Mieter ist verpflichtet, seine Angaben vollständig zu machen und die tatsächliche Passform vor Reiseantritt zu kontrollieren. Gesetzliche Ansprüche wegen einer fehlerhaften Beratung oder eines mangelhaften Mietgegenstands bleiben unberührt.
§ 4 MIETZEIT, BESITZ- UND OBHUTSZEITRAUM
(1) Der kostenpflichtige Miet- bzw. Nutzungszeitraum ergibt sich aus der Buchungsbestätigung oder dem individuellen Mietvertrag.
(2) Bei Versand kann PackYourPedal den Mietgegenstand vor Beginn des gebuchten Nutzungszeitraums versenden, um eine rechtzeitige Bereitstellung zu ermöglichen. Eine frühere Zustellung verlängert den kostenpflichtigen Nutzungszeitraum nicht.
(3) Die Obhuts- und Sorgfaltspflichten des Mieters beginnen mit der tatsächlichen Übergabe an ihn, eine von ihm benannte Person oder – soweit rechtlich zurechenbar – an einem vereinbarten Ablageort. Sie enden mit der ordnungsgemäßen Rückgabe an PackYourPedal. Bei einer Rücksendung bleiben die gesetzlichen Regelungen über Gefahrtragung und Verantwortlichkeit unberührt.
(4) Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung von PackYourPedal in Textform. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht. Die bloße Weiternutzung führt nicht zu einer stillschweigenden Vertragsverlängerung; § 545 BGB wird ausgeschlossen.
§ 5 PREISE, ZAHLUNG UND AUFRECHNUNG
(1) Es gelten die bei Abgabe der Bestellung ausgewiesenen Gesamtpreise. Mietpreis, Versandkosten, Kaution und entgeltliche Zusatzleistungen werden im Bestellvorgang gesondert ausgewiesen.
(2) Der Gesamtpreis und die Kaution sind zu den im Bestellvorgang angegebenen Zeitpunkten fällig. Soweit nichts anderes vereinbart ist, müssen Mietpreis, Versandkosten und Kaution vor Versand bzw. Übergabe vollständig bezahlt sein.
(3) Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Online-Shop angezeigt. Für die Zahlungsabwicklung können ergänzend die Bedingungen des ausgewählten Zahlungsdienstleisters gelten; sie verändern die vertraglichen Pflichten zwischen PackYourPedal und dem Mieter nicht.
(4) Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. PackYourPedal kann den Versand oder die Übergabe bis zum Eingang fälliger Zahlungen zurückhalten, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte des Mieters entgegenstehen.
(5) Der Mieter darf gegen Forderungen von PackYourPedal mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Bei Verbrauchern gilt diese Einschränkung nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 6 KAUTION
(1) Für jeden Mietgegenstand wird, sofern im Bestellvorgang nicht abweichend ausgewiesen, eine Kaution von 200,00 Euro erhoben.
(2) Die Kaution dient der Sicherung fälliger Ansprüche von PackYourPedal aus dem konkreten Mietverhältnis, insbesondere wegen Beschädigung, Verlust, fehlenden Zubehörs, außergewöhnlicher Reinigung oder verspäteter Rückgabe. Sie ist keine Vertragsstrafe und begrenzt eine gesetzliche Haftung des Mieters nicht.
(3) PackYourPedal prüft den Mietgegenstand nach Rückgabe innerhalb angemessener Zeit. Liegen keine Anhaltspunkte für Ansprüche vor, wird die Kaution grundsätzlich innerhalb von sieben Werktagen über den ursprünglichen Zahlungsweg zurückgezahlt.
(4) Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen Schaden oder fehlendes Zubehör, darf PackYourPedal einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Klärung zurückbehalten. PackYourPedal informiert den Mieter über den Grund, dokumentiert die Feststellungen und rechnet einen Einbehalt nachvollziehbar ab. Unstreitige Restbeträge werden unverzüglich ausgezahlt. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer ersatzfähiger Schaden entstanden ist.
§ 7 BEREITSTELLUNG, VERSAND UND SELBSTABHOLUNG
(1) Die vereinbarte Übergabeart ergibt sich aus der Bestellung. Angeboten werden – je nach Verfügbarkeit – deutschlandweiter Versand und Selbstabholung in 45549 Sprockhövel.
(2) PackYourPedal versendet den Mietgegenstand so, dass bei gewöhnlichem Versandverlauf eine Bereitstellung zum Mietbeginn zu erwarten ist. Genannte Versandtage sind Planangaben. Ein ausdrücklich als verbindlich vereinbarter Bereitstellungs- oder Mietbeginn bleibt verbindlich.
(3) Erkennt der Mieter eine Verzögerung, hat er PackYourPedal unverzüglich zu informieren, damit Abhilfe oder eine Ersatzlösung geprüft werden kann. Wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß bereitgestellt, stehen dem Mieter die gesetzlichen Rechte zu.
(4) Bei äußerlich erkennbaren Transportschäden soll der Mieter den Zustand des Pakets und des Mietgegenstands möglichst bei Erhalt dokumentieren und PackYourPedal unverzüglich informieren. Unterlässt der Mieter diese Mitteilung, verliert er dadurch keine gesetzlichen Rechte. Die Mitwirkung erleichtert jedoch die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Versanddienstleister.
(5) Bei Selbstabholung sind die vereinbarten Abhol- und Rückgabetermine einzuhalten. Eine Übergabe erfolgt nur an den Mieter oder eine von ihm nachweisbar bevollmächtigte Person.
§ 8 PRÜFUNG, MÄNGEL UND GESETZLICHE MIETERRECHTE
(1) PackYourPedal überlässt den Mietgegenstand in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Normale, die Funktion und Sicherheit nicht beeinträchtigende Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar.
(2) Der Mieter soll den Mietgegenstand nach Erhalt auf Vollständigkeit, offensichtliche Schäden und Funktionsfähigkeit prüfen. Festgestellte Mängel sind PackYourPedal unverzüglich in Textform und möglichst mit Fotos mitzuteilen. Die gesetzlichen Mängelrechte werden durch diese Bitte nicht verkürzt.
(3) Der Mieter darf einen Mangel nicht ohne vorherige Abstimmung eigenmächtig reparieren lassen, es sei denn, eine sofortige Maßnahme ist zur Abwendung eines erheblichen Schadens erforderlich oder PackYourPedal befindet sich mit der Abhilfe in Verzug. Gesetzliche Aufwendungsersatzrechte bleiben unberührt.
(4) Bei einem während der Mietzeit auftretenden Defekt ist die Nutzung zu unterbrechen, wenn eine Fortsetzung Schäden oder Sicherheitsrisiken verursachen kann. PackYourPedal ist unverzüglich zu kontaktieren.
(5) Die gesetzlichen Rechte des Mieters auf Minderung, Schadens- oder Aufwendungsersatz sowie außerordentliche Kündigung bleiben unberührt.
§ 9 SORGFALTS- UND NUTZUNGSPFLICHTEN DES MIETERS
(1) Der Mietgegenstand darf nur bestimmungsgemäß als Transportbehälter für ein kompatibles Fahrrad und das ausdrücklich zugelassene Zubehör verwendet werden. Hersteller-, Pack-, Sicherheits-, Gepäck- und Beförderungshinweise sind zu beachten.
(2) Der Mieter hat insbesondere
a) den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln und vor vermeidbaren Stößen, Feuchtigkeit, Hitze, offenem Feuer und sonstigen schädlichen Einwirkungen zu schützen;
b) sämtliche Verschlüsse, Gurte, Achsen, Halterungen und Schutzteile entsprechend der Anleitung zu verwenden;
c) vor jeder Reise zu prüfen, ob Fahrrad, Anbauteile und Verpackung sicher befestigt sind;
d) die Gewichts-, Maß-, Inhalts- und Gefahrgutbestimmungen des jeweiligen Beförderers zu prüfen;
e) den Mietgegenstand an Flughäfen und anderen Übergabestellen äußerlich zu kontrollieren und Schäden möglichst sofort beim Beförderer zu melden;
f) PackYourPedal über Schäden, Verlust, Diebstahl, Funktionsstörungen oder fehlende Teile unverzüglich zu informieren;
g) den Mietgegenstand gegen unbefugten Zugriff und Diebstahl angemessen zu sichern.
(3) Unzulässig sind insbesondere Veränderungen, Bohrungen, Verklebungen mit nicht rückstandsfrei entfernbaren Materialien, Entfernung von Inventarkennzeichnungen, zweckfremde Nutzung sowie Beförderung verbotener oder gefährlicher Gegenstände.
(4) Eine Untervermietung oder entgeltliche Überlassung an Dritte ist ohne Zustimmung von PackYourPedal nicht gestattet. Die unentgeltliche Mitbenutzung durch Reisebegleiter ist zulässig, wenn der Mietgegenstand unter der Verantwortung und Aufsicht des Mieters verbleibt. Der Mieter hat Personen, denen er den Mietgegenstand überlässt, auf die Nutzungs- und Sorgfaltspflichten hinzuweisen. Die gesetzliche Verantwortlichkeit für Dritte bleibt unberührt.
(5) Reisen ins Ausland sind zulässig, soweit keine gesetzlichen, zollrechtlichen, sanktionsrechtlichen oder beförderungsrechtlichen Verbote entgegenstehen. Der Mieter ist selbst für Einreise-, Zoll-, Gepäck- und Airlinebedingungen verantwortlich.
§ 10 VERPACKUNG DES FAHRRADS UND FEHLENDE VERSICHERUNG
(1) Der Mieter ist für die fachgerechte Demontage, Verpackung, Befestigung und den Wiederaufbau seines Fahrrads verantwortlich. Er hat insbesondere empfindliche Bauteile, Bremsscheiben, Schaltwerk, Rahmen und Cockpit nach Herstellerangaben zu sichern und vorgeschriebene Drehmomente einzuhalten.
(2) Ein Fahrradtransportkoffer vermindert typische Transportrisiken, kann Schäden aber nicht unter allen Umständen verhindern. Eine bestimmte Behandlung durch Fluggesellschaften, Flughäfen, Bahnunternehmen, Paketdienste oder sonstige Dritte wird von PackYourPedal nicht geschuldet.
(3) Im Mietpreis ist keine Versicherung für das Fahrrad, Fahrradkomponenten, Reisegepäck oder sonstige Gegenstände des Mieters enthalten. Der Mieter entscheidet eigenverantwortlich, ob er eine Reise-, Gepäck-, Transport- oder Fahrradversicherung abschließt.
(4) Die Haftung von PackYourPedal richtet sich ausschließlich nach § 18 dieser AGB und den gesetzlichen Vorschriften.
§ 11 SCHÄDEN, VERLUST, DIEBSTAHL UND ANSPRÜCHE GEGEN DRITTE
(1) Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, Verlust oder fehlendes Zubehör, soweit er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist nicht ersatzpflichtig.
(2) Der Mieter hat Schäden, Verlust oder Diebstahl unverzüglich an PackYourPedal zu melden und alles Zumutbare zur Schadensminderung und Aufklärung beizutragen. Bei Diebstahl oder strafbarer Beschädigung ist unverzüglich Anzeige bei der zuständigen Polizei zu erstatten und PackYourPedal das Aktenzeichen mitzuteilen.
(3) Entsteht der Schaden im Gewahrsam einer Fluggesellschaft, eines Flughafens, Versanddienstleisters oder sonstigen Dritten, soll der Mieter den Schaden sofort vor Ort anzeigen, Belege und Schadensberichte sichern und PackYourPedal über mögliche Ansprüche informieren. Auf Verlangen tritt der Mieter bestehende Ersatzansprüche gegen den Dritten in Höhe der von PackYourPedal geltend gemachten berechtigten Ansprüche ab; PackYourPedal nimmt die Abtretung an. Eine doppelte Inanspruchnahme ist ausgeschlossen.
(4) Die Höhe eines ersatzfähigen Sachschadens richtet sich nach den erforderlichen und angemessenen Reparaturkosten. Bei wirtschaftlichem Totalschaden oder Verlust sind Alter, Zustand und Zeitwert des Mietgegenstands zu berücksichtigen. Ersparte Aufwendungen und verwertbare Restwerte werden angerechnet.
(5) PackYourPedal dokumentiert geltend gemachte Schäden und legt dem Mieter auf Wunsch geeignete Nachweise, insbesondere Fotos, Reparaturangebote, Rechnungen oder eine nachvollziehbare Zeitwertberechnung, vor.
§ 12 RÜCKGABE
(1) Bei Selbstabholung ist der Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort vollständig zurückzugeben.
(2) Bei Versand ist der Mietgegenstand spätestens am ersten Werktag nach Ende des gebuchten Nutzungszeitraums unter Verwendung der vereinbarten Rücksendeart an den von PackYourPedal benannten Versanddienstleister zu übergeben, sofern in der Buchungsbestätigung kein anderer Termin genannt ist. Maßgeblich für die fristgerechte Absendung ist die nachweisbare Übergabe an den Versanddienstleister.
(3) Der Mieter hat den Einlieferungsbeleg und die Sendungsnummer bis zur bestätigten Rückgabe aufzubewahren. Wird eine andere als die vereinbarte Versandart ohne Zustimmung genutzt, trägt der Mieter hierdurch verursachte Mehrkosten und Risiken nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
(4) Der Mietgegenstand ist vollständig, ordnungsgemäß verpackt, grob gereinigt und mit sämtlichem Zubehör zurückzugeben. Zubehör ist an den vorgesehenen Stellen zu verstauen; lose Teile sind zu sichern.
(5) Kann die Rückgabe aus einem vom Mieter nicht zu vertretenden Grund nicht rechtzeitig erfolgen, hat der Mieter PackYourPedal unverzüglich zu informieren und den Hinderungsgrund auf Verlangen nachzuweisen. Gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
§ 13 VERSPÄTETE RÜCKGABE
(1) Gibt der Mieter den Mietgegenstand nach Beendigung des Mietverhältnisses verspätet zurück, kann PackYourPedal für die Dauer der Vorenthaltung die gesetzliche Nutzungsentschädigung verlangen.
(2) Als Berechnungsgrundlage kann für jeden angefangenen Verspätungstag der auf einen Kalendertag entfallende Anteil des vereinbarten Mietpreises angesetzt werden. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass PackYourPedal kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist.
(3) Weitergehende nachweisbare Schäden, insbesondere erforderliche Ersatzbeschaffung oder berechtigte Ansprüche eines nachfolgenden Mieters, können nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden. Eine Nutzungsentschädigung wird auf denselben Schaden angerechnet; eine doppelte Berechnung findet nicht statt.
§ 14 REINIGUNG UND FEHLENDES ZUBEHÖR
(1) Übliche transportbedingte Verschmutzungen und normale Gebrauchsspuren sind mit dem Mietpreis abgegolten.
(2) Bei außergewöhnlicher, vom Mieter zu vertretender Verschmutzung kann PackYourPedal die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Reinigungskosten verlangen. Der Aufwand wird nachvollziehbar dokumentiert. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Aufwands vorbehalten.
(3) Für fehlendes oder beschädigtes Zubehör gelten die gesetzlichen Vorschriften und § 11 dieser AGB.
§ 15 STORNIERUNG, WIDERRUF UND VORZEITIGE RÜCKGABE
(1) Die freiwillige Stornierung vor Mietbeginn richtet sich nach den Besonderen Miet- und Stornierungsbedingungen. Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt hiervon unberührt und richtet sich ausschließlich nach der gesonderten Widerrufsbelehrung.
(2) Eine Stornierung ist eine vertraglich eingeräumte Möglichkeit zur Lösung von der Buchung. Sie ist nicht mit einem gesetzlichen Widerruf, Rücktritt oder einer Kündigung gleichzusetzen.
(3) Die vorzeitige Rückgabe auf Wunsch des Mieters führt grundsätzlich nicht zu einer anteiligen Erstattung, soweit PackYourPedal die vorzeitige Beendigung nicht zu vertreten hat und keine gesetzlichen Mängel- oder Kündigungsrechte bestehen. Ersparte Aufwendungen oder Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung werden nach den Besonderen Miet- und Stornierungsbedingungen berücksichtigt.
§ 16 KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND
(1) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Ein wichtiger Grund für PackYourPedal kann insbesondere vorliegen, wenn der Mieter den Mietgegenstand trotz Abmahnung erheblich vertragswidrig nutzt, ihn unbefugt weitervermietet, fällige Zahlungen trotz angemessener Fristsetzung nicht leistet oder eine erhebliche Gefährdung des Mietgegenstands verursacht. Eine Abmahnung oder Fristsetzung ist entbehrlich, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
(3) Im Fall einer berechtigten außerordentlichen Kündigung hat der Mieter den Mietgegenstand unverzüglich nach den Rückgabevorgaben zurückzugeben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 17 NICHTVERFÜGBARKEIT, AUSTAUSCH UND AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE
(1) Kann der konkret gebuchte Mietgegenstand vor Mietbeginn wegen eines nicht rechtzeitig behebbaren Defekts, verspäteter Rückgabe durch einen Vormieter oder eines sonstigen Umstands nicht bereitgestellt werden, informiert PackYourPedal den Mieter unverzüglich.
(2) PackYourPedal kann mit Zustimmung des Mieters einen mindestens gleichwertigen und für das angegebene Fahrrad geeigneten Ersatzmietgegenstand anbieten. Lehnt der Mieter den Ersatz berechtigt ab oder ist kein geeigneter Ersatz verfügbar, werden die für die nicht erbrachte Leistung gezahlten Beträge unverzüglich zurückgezahlt.
(3) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und § 18 dieser AGB. Zwingende Rechte des Mieters werden nicht durch einen pauschalen Hinweis auf höhere Gewalt ausgeschlossen.
§ 18 HAFTUNG VON PACKYOURPEDAL
(1) PackYourPedal haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
d) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
e) soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet PackYourPedal auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von PackYourPedal bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von PackYourPedal.
(5) Für Schäden am Fahrrad oder Zubehör des Mieters gelten keine abweichenden Haftungsmaßstäbe. Insbesondere bleiben Ansprüche bestehen, wenn ein Schaden auf einem von PackYourPedal zu vertretenden Mangel des Mietgegenstands, einer zu vertretenden Pflichtverletzung oder einer fehlerhaften Beratung beruht.
§ 19 DATENSCHUTZ
PackYourPedal verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsanbahnung und -durchführung sowie im Rahmen gesetzlicher Pflichten. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf www.packyourpedal.com. Die Datenschutzerklärung ist kein Bestandteil dieser AGB.
§ 20 VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG
PackYourPedal ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
§ 21 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von PackYourPedal ausschließlicher Gerichtsstand. Dasselbe gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und keine zwingende gesetzliche Zuständigkeit entgegensteht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 22 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Nebenabreden und individuelle Vereinbarungen bleiben unabhängig von ihrer Form wirksam. Änderungen dieser AGB für bereits geschlossene Verträge bedürfen der Zustimmung beider Parteien, soweit keine gesetzliche Änderungsbefugnis besteht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen bleibt unberührt, soweit das Festhalten am Vertrag zumutbar ist.

